1. Geltungsbereich
1.1. Die folgenden Bedingungen gelten als werkvertragli-che Bestimmungen für das Bohren und Schneiden so-wie hydraulisches Spalten oder Zerpressen und den technischen Abbau von Mauerwerk, Beton und speziel-len im Auftrag definierten Werkstoffen. Diese AGB sind Bestandteil aller unserer Verträge für Dienstleistungen und Werkverträge; bei laufenden Geschäftsbeziehun-gen mit Kaufleuten gelten sie in ihrer jeweiligen, in unse-ren Preislisten und auf dem Firmenbogen abgedruck-ten Fassung auch für künftige Verträge; auch mündlich, fernmündlich oder per FAX oder E-Mail erteilte Aufträge nehmen wir nur unter Einbeziehung unserer jeweils gel-tenden AGB an; ebenso gelten unsere Allgemeinen Mietbedingungen bei Mietgeschäften sowie unsere AGB bei sonstigen Geschäftsbeziehungen und/oder Kombinationen. Einkaufsbedingungen unserer Kunden sind, soweit sie mit diesen AGB in Widerspruch stehen, für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht aus-drücklich widersprochen haben.
2. Leistung und Lieferung
2.1. Allgemeine Bestimmungen Für die Durchführung der von uns angenommenen Auf-tragsarbeiten und abgeschlossenen Werkverträge gilt die VOB Teil B in ihrer jeweiligen aktuellen Fassung.
2.2. Im Auftrag beschriebene Leistungen / Inhalt des Leis-tungsverzeichnisses
2.2.1. Art, Umfang und Dauer der Arbeiten
2.2.2. Baustelleneinrichtung - Anzahl der Arbeitseinsätze - Art, Funktionsweise und Leistungsfähigkeit der verwendeten Geräte - Umsetzen der Geräte von Stockwerk zu Stockwerk oder von Gebäude zu Gebäude
2.2.3. Beschreibung des Materials (Spezifikationsangabe) - Beton, Güte - Bewehrung - Mauerwerk - Naturstein - Asphalt, Estrich - Schichtungen und Hohlräume mit jeweiliger Dicke und Beschaffenheit
2.2.4. Arbeitssituation - an Böden und Decken, von oben nach unten - an Wänden - an Unterzügen - an Stürzen / Balken - an sonstigen Bauteilen
2.2.5. Bohr- und Schnittdaten - Bohrdurchmesser; Schnitttiefe und –breite (Fugenbreite) - Bohrlängen; Schnittlängen - Anzahl der Bohrungen; Anzahl der Schnitte - Schrägbohrungen, Schrägschnitte (Winkelgrad) - Überkopfarbeiten
2.2.6. Unterteilen der ausgeschnittenen Elemente - max. Transportgewicht - Länge - Breite - Höhe
2.2.7. Entsorgungsvorgaben, wie - kontaminiert; verunreinigt - nicht kontaminiert; nicht verunreinigt - recyclebar; wiederverwertbar - nicht recyclebar; nicht wiederverwertbar
2.2.8. Terminvorgaben, wie - Ausführungstermine - Arbeiten außerhalb der normalen Arbeitszeit
3. Bauseitige Leistungen
3.1. Bereitstellung von erforderlicher elektrischer Energie und eines Wasseranschlusses (Druck min. 2bar)bis max. 50m Entfernung vom Einsatzort.
3.2. Gerüststellung über 2m Arbeitshöhe incl. Auf- und Ab-bau sowie Sicherheitsüberprüfung
3.3. Erforderlicher Freiraum sowie Sicherung des Arbeitsbe-reiches (Grundlage UVV)
3.4. Einmessen und Anzeichnen der Bohrpunkte und Säge-schnitte mit geeigneten Mitteln (wasser und kratzbe-ständig)
4. Leistungsvergütung
Neben den gesondert abzurechnenden Bohr- und Schnittleis-tung werden Nebenarbeiten notwendig, die ebenfalls vom Auftraggeber zu vergüten sind.
4.1. Baustelleneinrichtung und –räumung
4.2. An- und Abfahrten zum / vom Einsatzort
4.3. Auslösungs- und Übernachtungskosten
4.4. Aufwand für erschwerte und verlängerte Arbeitsbedin-gungen und / oder –leistungen
4.5. Eisenzuschläge entsprechend unserer aktuellen Preislis-te ab einer Schnittfläche von 2cm² (Längseisen über Ø 8mm; Quereisen über Ø 12mm)
4.6. Umsetzen der Bohr- und Schneidevorrichtung
4.7. Eckbohrungen; als Zuschlag zu Sägearbeiten
4.8. Hilfsbohrungen und Befestigungen zur Demontage der Bauteile; sowie verwendetes Material und Gerät (z.B. Dübel; Hebezeuge)
4.9. Wartezeiten und vom Auftraggeber zu vertretende oder vor Ort zusätzlich angeordnete Nebenarbeiten, sowie Arbeitsunterbrechungen
4.10. Absaugen des oberflächigen Spülwassers (100% nicht möglich) und dessen Entsorgung
4.11. Sichern, Herausnehmen und Abtransport der Bauteile
4.12. Entfernen und Schützen von Wand- und / oder Boden-belägen sowie Einrichtungsgegenständen
4.13. Vorsorgende Maßnahmen zur Vermeidung von Wasser-schäden
5. Aufmaß
Grundlage für die Berechnung ist die vom Auftragnehmer tat-sächlich erbrachte Leistung. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor Räumung der Baustelle ein gemeinsames Aufmaß zu ermöglichen. Wird diese Vereinbarung nicht eingehalten, so gilt das vom Auftragnehmer erstellte Aufmaß schon jetzt als akzeptiert. Zwischenaufmaße sind Baustellenerfordernissen anzupassen.
5.1. Kernbohrungen - Anzahl in Stück - Bohrdurchmesser und Bohrstrecke in mm - Bewehrung wird einzeln aufgemessen - Luft- und Dämmschichten werden mit aufgemessen
5.2. Sägearbeiten Schnittflächen werden nach lfdm oder m² gemessen - Anzahl in Stück - Schnitttiefe und -länge in m - die Schnittlänge ist das lichte Maß zuzüglich erforderlicher Teilungsschnitte; Überschnitte sind im EP enthalten - Bewehrung wird einzeln aufgemessen - Luft- und Dämmschichten werden mit aufgemessen
5.3. Hydraulisches Spalten und technischer Betonabbau Das Aufmaß erfolgt in m³ Ausbauvolumen oder nach Aufgliederung in Einzelleistungen wie vor.
5.4. Zuschläge auf die Einheitspreise sind für folgende Leis-tungen zu entrichten:
5.4.1. Eisenzuschlag / Stahlzuschlag siehe 4.5
5.4.2. Wand-, Boden- und Decken-Bündigschnitte
5.4.3. Überkopfbohr- und Sägearbeiten
5.4.4. Schrägbohrungen und – Schnitte
5.4.5. Arbeiten unter erschwerten Bedingungen
5.4.6. Mehraufwand und/oder Mehraufwendungen für Schwierigkeiten, die weder beschrieben noch voraussehbar waren
5.4.7. Wochenend-, Feiertags-, Sonntags- und Nachtarbeit
6. Gewährleistung und Haftung werden
gemäß unserer AGB und sofern sie dieser nicht wider-sprechen gemäß VOB Teil B geregelt.
Bremen, im August 2009 CCD Diamanttechnik